„ver.di soll Inflationsausgleichsprämie endlich als zentralen Bestandteil eines Tarifabschlusses anerkennen“

Pressemitteilung des HPV vom 16.02.2023

  • Lange Laufzeit ist Voraussetzung, um das Angebotspaket in den Unternehmen finanziell abbilden zu können
  • Arbeitgeber streben Tarifabschluss in der dritten Verhandlungsrunde an
  • HPV bedauert Verdis Absage des nächsten Verhandlungstermins

Berlin, 16.02.23. Der Hauptverband Papier- und Kunststoff-verarbeitung (HPV) e.V. und die Gewerkschaft ver.di haben gestern ihre Tarifverhandlungen in Berlin fortgesetzt. In den rund sechsstündigen Verhandlungen konnten die Tarifparteien keine Einigung erzielen, obwohl die Arbeitgeber ihr abschlussnahes Angebot verbessert und konkretisiert haben.

Die Arbeitgeber hatten bereits in der ersten Verhandlungsrunde angeboten, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen. In der verbesserten Version zogen sie die Auszahlungszeiträume vor: So soll der erste Teilbetrag von 1.000 Euro bereits nach dem wirksamen Tarifabschluss gezahlt werden, bei einem schnellen Abschluss sogar noch vor Ostern; der zweite Teilbetrag, ebenfalls 1.000 Euro, soll bis spätestens 31. Mai 2023 den Mitarbeitern zufließen. Der dritte Teilbetrag soll bis spätestens 31. Mai 2024 ausgezahlt werden. Zusätzlich wollen die Arbeitgeber die tariflichen Löhne und Gehälter ab 1. Oktober 2023 um 4,1 Prozent erhöhen. Insgesamt soll der Tarifvertrag eine Laufzeit von 27 Monaten beinhalten.

„Zügiger Abschluss bedeutet schnelle finanzielle Hilfe“

„Die Arbeitgeber streben nach wie vor einen zügigen Abschluss an, der den Belegschaften eine schnelle finanzielle Hilfe verschafft, und zwar in Form der Inflationsausgleichs-prämie, denn die erreicht unsere Mitarbeiter ohne Abzüge. Dies deckt sich auch mit den Erkenntnissen unserer aktuellen Verbandsumfrage: Darin haben rund drei Viertel der HPV-Mitgliedsunternehmen mitgeteilt, dass ihre Belegschaften eine Inflationsausgleichsprämie erhalten möchten“, sagte HPV-Verhandlungsführer Jürgen Peschel.

„Unser Angebotspaket ist wohldurchdacht und teilt sich in zwei Bestandteile: Die Inflationsausgleichsprämie hilft den Beschäftigten, die kurzfristige Ausnahmesituation einer hohen Inflation zu bewältigen. Mit diesem Instrument orientieren wir uns an den Abschlüssen anderer Branchen und der Intention des Staates, der dieses hilfreiche Instrument eingesetzt hat. Mit der tabellenwirksamen Entgelterhöhung von 4,1 Prozent erhalten unsere Beschäftigten zusätzlich eine dauerhafte Erhöhung.

Lange Laufzeit Grundlage für das umfangreiche finanzielle Volumen

Beide Bestandteile sind für viele Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation nur finanzierbar, wenn der Tarifvertrag eine längere Laufzeit beinhaltet. Ebenfalls ist ein eindeutiges Bekenntnis der Gewerkschaft zur Inflationsausgleichs-prämie als zentralem Bestandteil des Tarifabschlusses erforderlich. Wir sind weiterhin bereit, über die weiteren Parameter des Angebots, wie z.B. Laufzeit oder Zeitpunkt der Entgelterhöhung, zu verhandeln. Deshalb bedauern wir, dass die Gewerkschaft unser Angebot zur Fortsetzung der Gespräche am 24. Februar 2023 abgelehnt hat.

Am Anfang steht allerdings die Einigung über die Inflationsausgleichs-prämie; erst danach können wir über den weiteren Bestandteil unseres Angebotspakets verhandeln: die tabellenwirksame Erhöhung der tariflichen Löhne und Gehälter sowie die Laufzeiten. Denn die Arbeitgeber können den Euro jeweils nur einmal ausgeben. Insgesamt setzen wir darauf, dass Verdi in der nächsten Verhandlungsrunde anerkennt, wie wichtig eine schnelle Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie für unsere Beschäftigen ist.“

Die dritte Verhandlungsrunde zwischen HPV und ver.di findet nunmehr erst am 7. März 2023 statt. Der Verhandlungsführer des HPV, Jürgen Peschel, und der Hauptgeschäftsführer, Stefan Rössing, stehen im Vorfeld und während der Verhandlungsrunde für Fragen und Interviews gerne zur Verfügung.

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Foto: © hpv

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